Im Zuge der Verbändeanhörung zur hessischen GAP Ausführungsverordnung hat die VÖL eine Stellungnahme abgeben.
Unsere zentralen Punkte:
- Überarbeitung der vorgeschlagenen Kennartenliste
- Transparenz und Klarheit zu möglichen Sanktionen die beim Verstoß gegen die Auflagen des eco-schemes 5 (Nachweis von 4 Kennarten) drohen
- Kein pauschaler Ausschluss der Agroforstförderung (eco-scheme 3) in Natura2000-Gebieten
- Wir begrüßen die vorgesehenen Ausnahmereglungen zum GÖLZ 5 (Mindestpraktiken zur Begrenzung der Erosion
Die vollständige Stellungnahme kann unter
https://www.voel-hessen.de/wp-content/uploads/2022/12/Stellungnahme_VOeL_GAPAVO_221128.pdf
aufgerufen werden.