31. August 2026

Positionspapier zur GAP nach 2027

Zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2027 fordert die VÖL Hessen in ihrem neuen Positionspapier die zukünftige Förderung konsequent nach dem Prinzip „Gesellschaftliche Mittel für gesellschaftliche Leistungen“ zu gestalten.

Angesichts des Klimawandels, dem Biodiversitätsverlust und der geopolitischen Krisen müssen öffentliche Mittel zukünftig verstärkt dort eingesetzt werden, wo sie nachweisbar die Resilienz unserer Ernährungssysteme erhöhen.

Unsere zentralen Forderungen im Überblick:

  1. Keine Kürzung des GAP-Budgets

Die geplante Reduzierung des Agrarbudgets um rund 20 % würde die Handlungsfähigkeit der Landwirtschaft in einer Phase tiefgreifender Transformation erheblich schwächen. Statt Einsparungen braucht es eine finanzielle Stärkung der GAP, um Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen dauerhaft zu ermöglichen.

  1. GAP-Förderung nach dem Prinzip „öffentliche Mittel für öffentliche Leistungen“ ausrichten

Öffentliche Fördermittel sollten vorrangig dort eingesetzt werden, wo sie nachweisbare Beiträge zu Klima-, Boden-, Wasser-, Biodiversitäts- und Tierschutz leisten. Insbesondere der Ökolandbau zeigt bereits heute, wie gesellschaftliche Leistungen systematisch in die landwirtschaftliche Produktion integriert werden können.

  1. Basisprämie auf das notwendige Maß begrenzen und differenzieren

Die voraussetzungsfreie Basisprämie sollte auf den niedrigstmöglichen Satz innerhalb des EU-Rahmens begrenzt werden, damit mehr Mittel für leistungsbezogene Förderinstrumente verfügbar werden. Gleichzeitig sollte die Basisprämie nach Umwelt-, Klima- und Tierschutzkriterien sowie den Bedürfnissen kleiner, vielfältiger und arbeitsintensiver Betriebe differenziert werden.

  1. Kappung und Degression für Umwelt-, Klima- und Tierwohlleistungen nutzen

Entscheidend ist nicht die Höhe einer Kappungsgrenze, sondern die zweckgebundene Verwendung der freiwerdenden Mittel. Diese sollten vollständig in Agrarumwelt-, Klima- und Tierwohlmaßnahmen sowie die sozial-ökologische Transformation der Landwirtschaft reinvestiert werden.

  1. Kein Rückschritt bei Umweltleistungen – verbindliches Mindestbudget für AUKA

Für Agrarumwelt- und Klimaaktionen muss ein eigenständiges, verbindliches Mindestbudget eingeführt werden, das mindestens dem heutigen Förderumfang entspricht. Nur eine langfristig gesicherte Finanzierung schafft Planungssicherheit für Betriebe und ermöglicht die Erreichung der europäischen Umwelt- und Klimaziele.

  1. Kofinanzierungssätze müssen Agrarumwelt- und Klimaaktionen bevorzugen

Agrarumwelt- und Klimaaktionen sollten weiterhin vollständig aus EU-Mitteln finanziert werden und nicht von der Finanzkraft einzelner Mitgliedstaaten abhängen. Eine nationale Kofinanzierung sollte stattdessen auf pauschale Einkommensstützungen angewendet werden, nicht auf Gemeinwohlleistungen.

  1. ELER und LEADER mit verlässlich abgesicherten Budgets ausstatten

Die Entwicklung ländlicher Räume ist untrennbar mit einer zukunftsfähigen Landwirtschaft verbunden und benötigt eigenständige, dauerhaft gesicherte Budgets. ELER und LEADER sind zentrale Instrumente für regionale Wertschöpfung, Infrastruktur, Innovation und den sozialen Zusammenhalt im ländlichen Raum.

Das vollständige Positionspapier können Sie hier als pdf herunterladen

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Aktuelles von der Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen e.V. – 2. Quartal 2026

Der Rundbrief der VÖL Hessen für das 2. Quartal 2026 kann unter dem folgenden Link als pdf heruntergeladen werden.