Deutsche Agrarpolitik
Die Ziele der deutschen Agrarpolitik wurden 1955 im Landwirtschaftsgesetz festgelegt. Da das Gesetz bis heute gültig ist, gelten diese Ziele noch heute.
Danach gilt es an erster Stelle „die Landwirtschaft mit den Mitteln der allgemeinen Wirtschafts- und Agrarpolitik – insbesondere der Handels-, Steuer-, Kredit- und Preispolitik – die Teilnahme an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft zu sichern,“ und „der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit Ernährungsgütern zu sichern“.
Da die Agrarpolitik eines der ältesten gemeinsamen Politikfelder EU darstellt, ist die deutsche Agrarpolitik stark von Entscheidungen auf EU-Ebene beeinflusst. Zudem müssen politischen Regelungen innerhalb Deutschlands Vereinbarungen auf internationaler Ebene berücksichtigen. Dazu zählen z.B. die handelspolitischen Instrumente wie Einfuhrzölle oder Einfuhrbeschränkungen, die im Rahmen der Welthandelsorganisation beschlossen wurden oder der Codex Alimentarius-Kommission der Food and Agriculture Organisation, in dem unter anderem Regelungen der Nahrungsmittelsicherheit wie beispielsweise Höchstgrenzen für die Belastung von Lebensmitteln mit Schadstoffen verschiedenster Art festgelegt sind.
In Deutschland erfolgt somit zum einen die Umsetzung agrarpolitischer EU-Verordnungen auf nationaler Ebene. Je nach Zuständigkeit erfolgt dies durch die Bundesregierung, den Bundestag, den Bundesrat oder durch die Bundesländer. Federführend sind hierfür das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie der Agrarausschuss des Deutschen Bundestages zuständig.
In wenigen Bereichen, wie zum Beispiel der landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, gibt es zum anderen eine weitgehend von der EU-Ebene unabhängige Politik zur Regulierung von Wirtschaftsabläufen im Agrarsektor.