Europäische Agrarpolitik
Die Agrarpolitik ist eines der ältesten gemeinsamen Politikfelder Europäischen Union und hat über die EU-Öko-Verordnung und über die Gemeinsame Agrarpolitik der EU-Mitgliedsstaaten (GAP) einen großen Einfluss auf den Ökolandbau in Hessen.
Dabei gibt die EU-Öko-Verordnung den gesetzlichen Rahmen vor und kann als das Grundgesetz der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft in Europa verstanden werden. Seit 1991 ist in dieser Verordnung festgelegt, wie Bio-Lebensmittel produziert, kontrolliert nach Europa importiert und gekennzeichnet werden. Die Öko-Verordnung sorgt für fairen Wettbewerb und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung bei Bio-Produkten. Das EU-Bio-Recht gilt sowohl für pflanzliche als auch für tierische Lebens- und Futtermittel aus ökologischer Landwirtschaft. Es regelt dabei den gesamten Prozess. Das heißt z.B. bei Bio-Käse schreibt die Verordnung vor, dass die Kühe Auslauf und Bio-Futter bekommen und dass Gentechnik bei der Käseherstellung ebenso tabu ist wie kritische Zusatzstoffe.
Die EU-Öko-Basisverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen wurden mit Wirkung zum 01. Januar 2022 neu gefasst.