03. Februar 2026

Zugang zu Land für hessische Landwirtschaft dauerhaft sichern

Die zukünftige Entwicklung der hessischen Landwirtschaft hängt maßgeblich davon ab, zu welchen Bedingungen die Landwirtinnen und Landwirte vor Ort an Land kommen können. Ein Blick in die Statistiken zeigt: Der Zugang zu Land wird von Jahr zu Jahr schwieriger, da die Bodenpreise stark steigen. Viele Betriebe sorgen sich, wichtige Flächen für die betriebliche Entwicklung zu verlieren. Gleichzeitig entdecken immer mehr vermögende Investoren landwirtschaftliche Flächen als Kapitalanlage.

Der heute im Hessischen Landtag diskutierte Gesetzentwurf zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft (GSbL) ist für die Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen (VÖL Hessen) der richtige Ansatz, um dieser Entwicklung zu begegnen und den Zugang zu Land für die hessische Landwirtschaft dauerhaft zu sichern.

„Es ist dringend erforderlich, dass der Zugang zu Land für unsere Bäuerinnen und Bauern in Hessen dauerhaft sichergestellt wird.“ sagt Tim Treis (Sprecher der VÖL Hessen). „Die Preisentwicklungen der letzten Jahre zeigen: Um eine Vielfalt an Eigentumsstrukturen zu erhalten, Existenzgründungen zu ermöglichen und damit die Resilienz unseres Ernährungssystems zu stärken, kann es ohne gesetzliche Regelung nicht weitergehen. Es ist an der Zeit für die hessische Landesregierung hier zu handeln.“

Seit der Föderalismusreform von 2006 sind die Bundesländer für die Bodenmarktgesetzgebung zuständig. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht u. a. die Stärkung der Position ortsansässiger Betriebe beim Zugang zu Land durch Vorkaufs- oder Vorpachtrechte sowie den Schutz von Landwirtinnen und Landwirten vor Bodenspekulation und überhöhten Pachten vor.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass im GSbL der Bodenmarkt in Gänze reguliert werden soll. Also sowohl den Kauf und Verkauf als auch die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen.“ so Treis weiter, „Denn: Ein verantwortungsvoller Umgang mit Boden ist zentral für unsere Gesellschaft und die Grundlage für die Versorgung mit regional erzeugten Lebensmitteln. Die bisherige Bodenmarktgesetzgebung in Hessen wird diesem hohen gesellschaftlichen Stellenwert des Bodens nicht gerecht.“

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