30. November 2025

Stromtrassen-Ausbau: Erleichterungen für Öko-Betriebe erreicht

Der Ausbau der großen Stromtrassen SuedLink und Rhein/Main-Link bringt für viele landwirtschaftliche Betriebe erhebliche Eingriffe in den Boden mit sich. Die Erdkabel werden in einer Tiefe von rund 1,5 Metern verlegt, der dazugehörige Schutzstreifen ist je nach Abschnitt zwischen 8 und 22 Meter breit. Dadurch kommt es zu umfangreichen Erdarbeiten, die auch langfristige Auswirkungen auf die Bewirtschaftung haben können.

Wichtige Klarstellung für Ökobetriebe in Hessen

Für ökologisch wirtschaftende Betriebe in Hessen galt zunächst eine besonders problematische Regelung: Flächen, die durch die Erdarbeiten betroffen waren – einschließlich der Bereiche, auf denen der Aushub zwischengelagert wurde – sollten nach Abschluss der Bauarbeiten erneut in die Umstellungsphase des Ökolandbaus gehen. Das hätte auch Flächen betroffen, die zuvor bereits vollständig als Ökoflächen anerkannt waren. Diese Regelung hätte für die betroffenen Betriebe einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeutet, ohne dass ein praktischer Nutzen erkennbar gewesen wäre.

Durch die intensive Arbeit der VÖL wurde diese Regelung hessenweit zurückgezogen.
Die betroffenen Flächen verlieren ihren Ökostatus nicht. Anstelle dessen wird im Rahmen eines baubegleitenden Bodengutachtens nun betriebsindividuell festgelegt, ob und für welchen Zeitraum nach Abschluss der Bauarbeiten eine sogenannte Nachbegrünungsphase erforderlich ist. Wichtig für den Erhalt des Ökostatus:
Landwirtschaftliche Betriebe müssen zwingend zertifiziertes Öko-Saatgut für die Nachbegrünung verwenden. Andernfalls kann der Ökostatus der Flächen gefährdet sein.

Das Anschreiben des RP Gießen mit allen relevanten Details finden Sie hier.

Weitere Verbesserung: Luzerne-Anbau im Schutzstreifen möglich

Ein weiterer Erfolg der VÖL betrifft den Anbau von Luzerne im Bereich des Schutzstreifens. In der ursprünglichen Rahmenvereinbarung zwischen Amprion und den landwirtschaftlichen Betrieben war vorgesehen, dass Luzerne dort nur mit einem Anteil von maximal 10 % in der Saatgutmischung zulässig ist. Für Ökobetriebe hätte dies bedeutet, dass sie bei ihrer üblichen Luzerne-/Kleegras-Aussaat dauerhaft spezielle Mischungen für die betroffenen Flächen hätten einsetzen müssen – ein unnötiger und praxisferner Mehraufwand.

Auch hier konnte eine Verbesserung erreicht werden: Luzerne-Mischungen mit einem Luzerne-Anteil von bis zu 66 % gelten als unproblematisch und können auf den jeweiligen Flächen direkt angebaut werden.

Für Öko-Betriebe konnte somit eine spürbare Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Stromtrassen-Ausbau erreicht werden – weniger Bürokratie, mehr Praxistauglichkeit und mehr Planungssicherheit für die Betriebe.

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