04. Dezember 2025
Vorsorgeprinzip ausgehebelt, Wahlfreiheit genommen und kein Verbot von Patenten auf Saatgut
Heute Morgen wurde das Ergebnis der Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Europaparlament zur Regulierung der Neuen Gentechnik (NGT) bekannt. Zentrale Punkte sind die Zulassung von Patenten und ein beschleunigtes Zulassungsverfahren ohne umfassende Risikobewertung für Umwelt und Gesundheit für NGT-veränderte Pflanzen. Zudem wurde der vom EU-Parlament geforderten verpflichtenden Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel eine Absage erteilt.
„Das ist ein absolut inakzeptables Ergebnis“, erklärt Tim Treis, Sprecher der VÖL Hessen. „Sollte der Trilogbeschluss so umgesetzt werden, sind die Unabhängigkeit der regionalen Lebensmittelproduktion sowie die Wahlfreiheit für Landwirtschaft und Verbraucher Geschichte. Für uns ist daher klar: Wer eine regionale Lebensmittelversorgung vom Saatgut bis zum Teller in Hessen fördern möchte, kann dieses Ergebnis nur ablehnen.“
Auch für den Deutschen Bauernverband (DBV) ist mit dem Trilogbeschluss wohl eine rote Linie überschritten. Erst gestern warnte die DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet: „Wenn zentrale Pflanzeneigenschaften von einzelnen Unternehmen monopolisiert werden, verlieren unsere Landwirte sowie kleine und mittelständische Züchter den Zugang zu wichtigem genetischem Material.“ Der hessische Landwirtschaftsminister Jung hatte sich im Rahmen der Agrarministerkonferenz im Frühjahr 2025 ähnlich positioniert und sich für „ein vollständiges Verbot von Patenten auf jegliche neue genomische Techniken“ ausgesprochen.
Die VÖL Hessen fordert daher die hessische Landesregierung sowie alle Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, sich nun intensiv für die Wahlfreiheit und den Schutz der regionalen Betriebe einzusetzen. Denn noch ist nichts final beschlossen: Das Trilog-Ergebnis muss im Frühjahr 2026 noch durch den EU-Rat und das EU-Parlament bestätigt werden.
Diese Pressemitteilung können Sie hier als pdf herunterladen







