19. September 2024

Hochwasser-Nothilfe in Hessen

Ökobetriebe werden nicht angemessen berücksichtigt

Dass landwirtschaftliche Betriebe in Hessen ab sofort finanzielle Hilfen für die Schäden, die durch das Hochwasser im Frühjahr 2024 oder durch Spätfröste im April entstanden sind, beantragen können, begrüßt die VÖL Hessen. Jedoch werden Ökobetriebe in der heute veröffentlichten Notfallrichtlinie nicht angemessen berücksichtigt. Die angegebenen Schadenspauschalen unterscheiden nicht zwischen konventionellem und ökologischem Anbau.

Tim Treis, Sprecher der VÖL Hessen, sagte dazu: „Warum in Hessen nicht alle Betriebe gerecht und gleichermaßen entschädigt werden, ist mir unverständlich. Was in Bayern und in NRW bei Hochwasserschäden und bei der Erstattung von Wildschäden im Allgemeinen normal ist, wird in Hessen nicht umgesetzt: eine angemessene und gerechte Entschädigung für alle Landwirtinnen und Landwirte. Das heißt konkret: Unterschiedliche Pauschalen für z. B. Weizen und Öko-Weizen. Und damit: Schadenspauschalen, die die realen Unterschiede zwischen konventioneller und ökologischer Erzeugung abbilden. “

Bei der Erstellung des Richtlinienentwurfs hatte die VÖL schon darauf hingewiesen, dass bei den Schadenspauschalen die Werte für Ökokulturen zu ergänzen sind. Dies wurde vom Ministerium nicht umgesetzt.

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