05. November 2026

Verbändebündnis fordert Schutzregeln zur Neuen Gentechnik – Offener Brief an Landwirtschaftsminister Ingmar Jung

Die geplanten europäischen Neuregelungen zur Neuen Gentechnik (NGT) stellen die gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion vor erhebliche Herausforderungen. In einem offenen Brief an den hessischen Landwirtschaftsminister Ingmar Jung fordern acht Verbände aus Landwirtschaft und Umwelt daher, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland zum Schutz gentechnikfreier Produktionssysteme konsequent auszuschöpfen. Die zentrale Botschaft des Briefes: Das Recht auf gentechnikfreie Nahrung und die Vielfalt in unserer Kulturlandschaft dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden.

„Hessen kommt aufgrund seiner vielfältigen Landwirtschaftsstruktur eine besondere Verantwortung im Umgang mit NGT zu. Alle Landwirtinnen und Landwirte müssen hier entscheiden können, ob sie mit oder ohne Gentechnik wirtschaften wollen“, sagte Tim Treis, Sprecher der Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen. „Zudem ist der gentechnikfreie Saatgutsektor in unserem Bundesland stark verankert. Während dieser Bereich regional geprägt ist, wird ein großer Teil des NGT-Saatguts aufgrund seiner Patentierbarkeit von international tätigen Konzernen stammen. Die Stärkung gentechnikfreier Produktionsstrukturen ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur Förderung der regionalen Landwirtschaft.“

Im Brief, der von der AbL, Bionales, BUND, dem Dachverband Ökologische Pflanzenzüchtung, den Ernährungsräte Kassel & Region und Frankfurt sowie dem NABU und der Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen unterzeichnet ist, heißt es wörtlich: „Als Verbände aus Landwirtschaft und Umwelt sind wir überzeugt, dass der Schutz gentechnikfreier Produktionssysteme ein wichtiger Beitrag zur Ernährungssouveränität, zur wirtschaftlichen und biologischen Vielfalt sowie zur Wahlfreiheit in unserem Land ist.“

Zentrale Grundlage des offenen Briefes ist ein Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz von der Kanzlei GGSC in Berlin. Demnach können nationale Schutz- und Koexistenzregelungen auch nach Inkrafttreten der neuen EU-NGT-Verordnung umgesetzt werden.

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