31. Oktober 2025

Reform des Düngerechts gefragt – Rechtssicherheit schaffen und Verursacherprinzip stärken

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage der Düngeverordnung mangels hinreichender Regelungsdichte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht, ist nun klar: Die bisherige Rechtsgrundlage im Bereich der Düngung reicht nicht aus, um Grundrechte wie Eigentum und Berufsfreiheit z.B. durch die Ausweisung von roten Gebieten einzuschränken.

Tim Treis, Sprecher der VÖL Hessen sagte dazu: „Was wir jetzt brauchen, ist eine solide Reform mit einem klaren Bekenntnis zur Verursachergerechtigkeit. Entscheidend ist doch, dass mit dem Düngerecht erreicht wird, dass wasserschonendes Wirtschaften gefördert und Wasserverunreinigung wirksam unterbunden wird.“

Die VÖL Hessen fordert daher, dass zukünftig eine differenzierte Bewertung der Betriebe erfolgt und keine pauschalen Auflagen in Gebieten ausgesprochen werden, in denen das Grundwasser nitratbelastet ist. Zudem muss die Beratung, z. B.  zur Umstellung auf den Ökolandbau und zum Gewässerschutz, ausgebaut werden. Bei all dem gilt: Die Landwirtschaft selbst hat im Bereich des Grundwasserschutzes eine große Verantwortung. Aus einer Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen geht hervor: Rund 89 Prozent der Nitrateinträge ins Grundwasser stammen in Hessen aus landwirtschaftlicher Nutzung. Somit sind im Bereich des Grundwasserschutzes unbedingt weitere zielführende Maßnahmen notwendig, um mit der Landwirtschaft die Umwelt- und Versorgungsziele des Landes zu erreichen.

Tim Treis weiter: „Die bayerische Landwirtschaftsministerin Kaniber hat gesagt: „Wer nachweislich grundwasserschonend wirtschaftet, muss von Bürokratie und Auflagen entlastet werden.“ – und damit die richtige Richtung vorgegeben. Wir hoffen, die hessische Landesregierung schließt sich dieser Richtung bei der Reform des Düngerechts mit Mut und Umsetzungswillen im Sinne der Verursachergerechtigkeit und des Gemeinwohls an.“

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