06. Juli 2023
Neuer Gentechnik-Gesetzentwurf der EU greift viel zu kurz!
Hessische Allianz für die Agrar- und Ernährungswende tritt für mehr Verbraucherschutz, Wahlfreiheit und gentechnikfreie Landwirtschaft ein
Am gestrigen Mittwoch hat die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag zur künftigen Regulierung gentechnisch manipulierter Pflanzen vorgelegt. Inhalt des Gesetzentwurfs sind Regelungen für die Anwendung neuer Gentechnik-verfahren wie z. B. CRISPR-Cas (NGT). Kernelement des Entwurfs ist die Einteilung der durch die NGTs erzeugten Pflanzen in zwei Kategorien: eine ohne und eine mit Zulassungsverfahren. Demnach würde der Großteil aller NGT-Pflanzen in die erste Kategorie fallen und damit weder auf Risiken geprüft noch am Endprodukt gekennzeichnet werden.
Susanne v. Münchhausen (Netzwerk der hessischen Ernährungsräte) sagte dazu: „Die bisherige Gesetzgebung in Europa zur Gentechnik hat sich bewährt und sorgt für Wahlfreiheit entlang der gesamten Wertschöpfungskette – also vom Acker bis auf den Teller. Durch den vorliegenden Entwurf wird nun aber den Menschen in Europa diese Möglichkeit zur Wahl von Lebensmitteln mit oder ohne Gentechnik genommen. Eine gute Ernährungspolitik sieht eindeutig anders aus!“
Gerhard Eppler (NABU Hessen) legte den Fokus auf die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt: „Der aktuelle Entwurf berücksichtigt das Vorsorgeprinzip nicht. Denn lebende und vermehrungsfähige Organismen lassen sich aus der Natur nicht mehr einfach entfernen. Daher sollten als Konsequenz des Vorsorgeprinzips gentechnisch veränderte Organismen erst dann in die Natur freigesetzt werden dürfen, wenn sie sorgfältig und kritisch geprüft wurden und langfristig mit einem Monitoring begleitet werden können.“
Mareike Weißmüller (Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen e. V.) sagte mit Blick auf die Auswirkungen auf die ökologische Landwirtschaft: „Es ist zu begrüßen, dass der Ökolandbau für alle Gentechniken, auch die neuen, verschlossen bleibt. Allerdings sehen wir nicht, wie durch die vorgeschlagenen Regelungen die Ko-Existenz von Bewirtschaftungsformen mit und ohne Gentechnik funktionieren soll.“ Weißmüller fügte hinzu: „Um unsere Lebensmittelsysteme wirklich nachhaltig zu machen, müssen wir uns von vermeintlich einfachen, kurzfristigen Lösungen verabschieden. Damit steuern wir in die nächste Sackgasse von Abhängigkeiten und vergrößern die Instabilität unserer Agrar- und Ernährungssysteme. Hier möchte ich explizit darauf hinweisen, dass im vorliegenden Entwurf alle Fragen der Patentierung außen vorgelassen werden!“
Nik Hampel (Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Hessen) ergänzte: „Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken zurückzuweisen. Die darin vorgeschlagene, nahezu vollständige Deregulierung neuer Gentechnik-Pflanzen bedeutet das Aus von gentechnikfreier konventioneller und ökologischer Landwirtschaft. Das Recht auf gentechnik-freie Erzeugung und das in der EU geltende Vorsorgeprinzip wird so ausgehebelt. Die Gentechnik-Konzerne bekämen einen Blankocheck, sie könnten ihre Gentechnik-Pflanzen ungeprüft, intransparent und unkontrolliert in unser Saatgut, auf unsere Äcker und Futtertröge bringen und sich ihre Profite sichern. Für abzusehende Folgeschäden der Risikoprodukte müssten wir Bäuer:innen und die Verbraucher:innen aufkommen. Wir hätten keinerlei Möglichkeiten mehr unsere Ernten vor Gentechnik-Kontaminationen zu schützen, weil Kennzeichnungspflicht, Rückverfolgbarkeit und Haftungsansprüche abgeschafft werden sollen. Das geht so nicht!“
Die hessische Allianz für die Agrar- und Ernährungswende tritt für Wahlfreiheit bei Lebensmitteln, mehr Verbraucherschutz und eine gentechnikfreie Landwirtschaft ein. Denn: Gentechnik schafft neue Abhängigkeiten durch Patente auf Saatgut, Pflanzen und Lebensmittel, birgt Risiken für die Umwelt und fördert ein Agrar- und Ernährungssystem, das unsere Lebensgrundlagen gefährdet. Daher weist die Allianz alle Versuche zurück, neue Gentechnikverfahren zu deregulieren.
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