4. Januar 2023
VÖL-Stellungnahme zur hessischen GAP-Verordnung
Im Zuge der Verbändeanhörung zur hessischen GAP Ausführungsverordnung hat die VÖL eine Stellungnahme abgeben.
Unsere zentralen Punkte:
- Überarbeitung der vorgeschlagenen Kennartenliste
- Transparenz und Klarheit zu möglichen Sanktionen die beim Verstoß gegen die Auflagen des eco-schemes 5 (Nachweis von 4 Kennarten) drohen
- Kein pauschaler Ausschluss der Agroforstförderung (eco-scheme 3) in Natura2000-Gebieten
- Wir begrüßen die vorgesehenen Ausnahmereglungen zum GÖLZ 5 (Mindestpraktiken zur Begrenzung der Erosion)
Die vollständige Stellungnahme kann unter hier aufgerufen werden.
Weitere Informationen zur Ausführung der GAP in Hessen finden Sie hier