4. Januar 2023

VÖL-Stellungnahme zur hessischen GAP-Verordnung

Im Zuge der Verbändeanhörung zur hessischen GAP Ausführungsverordnung hat die VÖL eine Stellungnahme abgeben.

Unsere zentralen Punkte:

  • Überarbeitung der vorgeschlagenen Kennartenliste
  • Transparenz und Klarheit zu möglichen Sanktionen die beim Verstoß gegen die Auflagen des eco-schemes 5 (Nachweis von 4 Kennarten) drohen
  • Kein pauschaler Ausschluss der Agroforstförderung (eco-scheme 3) in Natura2000-Gebieten
  • Wir begrüßen die vorgesehenen Ausnahmereglungen zum GÖLZ  5 (Mindestpraktiken zur Begrenzung der Erosion)

Die vollständige Stellungnahme kann unter hier aufgerufen werden.

Weitere Informationen zur Ausführung der GAP in Hessen finden Sie hier

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Der Rundbrief der VÖL Hessen für das 4. Quartal 2023 kann unter dem folgenden Link als pdf heruntergeladen werden.

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