4. Januar 2023

VÖL-Stellungnahme zur hessischen GAP-Verordnung

Im Zuge der Verbändeanhörung zur hessischen GAP Ausführungsverordnung hat die VÖL eine Stellungnahme abgeben.

Unsere zentralen Punkte:

  • Überarbeitung der vorgeschlagenen Kennartenliste
  • Transparenz und Klarheit zu möglichen Sanktionen die beim Verstoß gegen die Auflagen des eco-schemes 5 (Nachweis von 4 Kennarten) drohen
  • Kein pauschaler Ausschluss der Agroforstförderung (eco-scheme 3) in Natura2000-Gebieten
  • Wir begrüßen die vorgesehenen Ausnahmereglungen zum GÖLZ  5 (Mindestpraktiken zur Begrenzung der Erosion)

Die vollständige Stellungnahme kann unter hier aufgerufen werden.

Weitere Informationen zur Ausführung der GAP in Hessen finden Sie hier

Weitere Beiträge

Naturschutz und Landwirtschaft – gemeinsam stark für die Zukunft

Rund um das Thema “Naturschutz und Landwirtschaft – gemeinsam stark für die Zukunft“ hatte das HLNUG am 2. November zur alljährlichen Landesnaturschutztagung in die Kongresshalle in Gießen eingeladen...

Aktuelles von der Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen e.V. – 3. Quartal 2023

Der Rundbrief der VÖL Hessen für das 3. Quartal 2023 kann unter dem folgenden Link als pdf heruntergeladen werden.

Politisches Hofgespräch auf dem Hofgut Habitzheim

Gestern fand auf dem Hofgut Habitzheim das politische Hofgespräch „Landwirtschaft in Hessen –Jetzt und nach der Landtagswahl“ statt. Mehr als 40 Personen waren ...