4. Januar 2023

VÖL-Stellungnahme zur hessischen GAP-Verordnung

Im Zuge der Verbändeanhörung zur hessischen GAP Ausführungsverordnung hat die VÖL eine Stellungnahme abgeben.

Unsere zentralen Punkte:

  • Überarbeitung der vorgeschlagenen Kennartenliste
  • Transparenz und Klarheit zu möglichen Sanktionen die beim Verstoß gegen die Auflagen des eco-schemes 5 (Nachweis von 4 Kennarten) drohen
  • Kein pauschaler Ausschluss der Agroforstförderung (eco-scheme 3) in Natura2000-Gebieten
  • Wir begrüßen die vorgesehenen Ausnahmereglungen zum GÖLZ  5 (Mindestpraktiken zur Begrenzung der Erosion)

Die vollständige Stellungnahme kann unter hier aufgerufen werden.

Weitere Informationen zur Ausführung der GAP in Hessen finden Sie hier

Weitere Beiträge

Hessischer Jurypreis für regionale Lebensmittel

Auch in diesem Jahr hat wieder eine unabhängige Jury regionale und bioregionale Lebensmittel mit den offiziellen Qualitäts- und Herkunftszeichen des Landes getestet und begutachtet...

Agrarprämien sollen in Hessen pünktlich ausgezahlt werden

Das hessische Ministierum für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbrauchschutz informierte am heutigen Donnerstag wie folgt zu den ausstehenden Agrarprämien für das Jahr 2023: In Hessen gibt es positive Nachrichten...

Ernährungskongress in Marburg

Die VÖL Hessen nahm am 7. und 8. November am europäischen Kongress "Unsere Ernährung in die Hand nehmen!" in Marburg teil. ...